Für Dienstleister
Nebenberuflich selbstständig im Eventbereich: so startest du sicher
Arbeitgeber, Krankenkasse, Zeitbudget und Anmeldung: worauf du achtest, wenn du neben dem Hauptjob Hochzeiten und Feiern übernimmst.

Kurz gesagt: Nebenberuflich im Eventbereich zu starten ist der Normalfall, nicht die Ausnahme — die Branche ist saisonal, und ein Gehalt im Rücken macht ruhiger. Wichtig sind vier Punkte: Sag deinem Arbeitgeber Bescheid, wenn dein Vertrag das verlangt, halte die Nebentätigkeit außerhalb deiner Arbeitszeit und außerhalb deines Wettbewerbs, melde die Tätigkeit an, und kläre mit deiner Krankenkasse, ob sie noch als nebenberuflich gilt. Alles andere ist Zeitplanung — und die ist bei Wochenendterminen der eigentliche Engpass.
Kein Ersatz für Rechtsberatung. Dieser Beitrag fasst zusammen, worüber du dir Gedanken machen solltest. Was für dich gilt, hängt von deinem Arbeitsvertrag, deiner Krankenversicherung und dem Umfang deiner Tätigkeit ab. Prüfen lassen kannst du das in der Rechtsberatung, bei deiner Krankenkasse und beim Finanzamt.
Muss dein Arbeitgeber davon wissen?
Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich zulässig — verbieten lässt sie sich nicht pauschal. Viele Arbeitsverträge enthalten aber eine Anzeigepflicht oder einen Genehmigungsvorbehalt. Das heißt nicht, dass dein Arbeitgeber entscheiden darf, ob du samstags auflegst; es heißt, dass er wissen darf, dass du es tust.
Widersprechen darf er in der Regel nur, wenn es einen sachlichen Grund gibt. Im Eventbereich sind das vor allem drei:
- Wettbewerb: Du machst dasselbe wie dein Arbeitgeber und sprichst dieselben Kunden an. Für die meisten Eventgewerke ist das kein Thema — außer du arbeitest bei einer Agentur, einer Location oder einem Verleih.
- Arbeitszeit: Deine Nebentätigkeit fällt in deine reguläre Arbeitszeit oder du nutzt Urlaubstage systematisch dafür.
- Erholung: Die gesetzlichen Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Wer bis vier Uhr auflegt und um sieben in der Schicht steht, hat ein echtes Problem — nicht nur ein arbeitsrechtliches.
Merksatz: Das Gespräch mit dem Arbeitgeber ist fast immer harmloser als die Vorstellung davon. Unangenehm wird es erst, wenn er es von jemand anderem erfährt.
Wann gilt die Selbstständigkeit noch als nebenberuflich?
Diese Frage stellt nicht das Finanzamt, sondern deine Krankenkasse — und sie ist die teuerste in diesem Beitrag. Solange deine selbstständige Tätigkeit gegenüber der Beschäftigung untergeordnet bleibt, bleibst du in der Regel über deinen Job versichert. Kippt das Verhältnis, kann die Kasse dich als hauptberuflich selbstständig einstufen. Dann zahlst du deine Beiträge selbst.
Bewertet werden üblicherweise zwei Größen im Vergleich: der Zeitaufwand und das Einkommen aus beiden Tätigkeiten. Feste Zahlen nennen die Kassen unterschiedlich, und sie ändern sich; die verbindliche Auskunft gibt dir nur deine eigene Kasse. Frag lieber einmal zu früh.
| Signal | Was du prüfen solltest |
|---|---|
| Du arbeitest mehr als einen Tag pro Woche für die eigene Sache | Nachfrage bei der Krankenkasse zur Einstufung |
| Deine Einnahmen nähern sich dem Nettogehalt | Krankenkasse und Rentenversicherungspflicht prüfen lassen |
| Du reduzierst deine Stundenzahl im Hauptjob | Beides gemeinsam neu bewerten lassen |
| Du beschäftigst Aushilfen | Meldepflichten und Sozialversicherung klären |
| Du sagst Aufträge ab, weil keine Zeit bleibt | Entscheidung über Preis oder Umfang statt über Menge |
Anmeldung und Steuern: dasselbe wie hauptberuflich
Ein verbreiteter Irrtum lautet, nebenberuflich sei „unter dem Radar“. Das stimmt nicht: Für die Anmeldung gibt es keine Nebenberuflichkeitsgrenze. Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht arbeitet, meldet an — der Ablauf steht in Gewerbe anmelden als Eventdienstleister.
Steuerlich landen deine Gewinne in deiner Einkommensteuererklärung neben dem Arbeitslohn. Weil dein Gehalt den Steuersatz bereits nach oben schiebt, bleibt vom nebenberuflichen Gewinn weniger übrig, als viele erwarten. Leg von Anfang an einen Teil jeder Einnahme beiseite, statt am Jahresende zu rechnen. Ob du Umsatzsteuer ausweist, entscheidest du im Fragebogen des Finanzamts — die Abwägung dazu steht in Kleinunternehmerregelung für Eventdienstleister.
Das eigentliche Problem ist die Zeit
Im Eventbereich liegen die Aufträge dort, wo dein freies Wochenende liegt. Ein Samstagstermin ist selten ein Termin von sechs Stunden. Rechne realistisch:
- Anfrage und Vorgespräch: ein bis zwei Stunden, oft abends.
- Angebot und Vertrag: eine Stunde, beim ersten Mal deutlich mehr.
- Vorbereitung: Ablauf, Playlist, Technikcheck, Materialpflege — je nach Gewerk zwei bis acht Stunden.
- Der Termin selbst: inklusive Anfahrt, Aufbau und Abbau oft zehn bis vierzehn Stunden.
- Nachbereitung: Bilder sichten, Material reinigen, Rechnung schreiben — zwei bis zehn Stunden.
Aus sechs Stunden Musik werden so schnell zwanzig Arbeitsstunden. Wer das nicht einpreist, arbeitet nebenberuflich für weniger als seinen Stundenlohn im Hauptjob. Wie du daraus einen tragfähigen Preis machst, steht in Preise als Eventdienstleister kalkulieren.
Ein Beispiel: Sandra, Fotografin und Erzieherin in Bochum
Sandra arbeitet dreißig Stunden in einer Kita und fotografiert seit zwei Jahren Hochzeiten. Sie hat sich früh auf acht Termine im Jahr festgelegt und lehnt alles darüber ab — nicht, weil sie nicht könnte, sondern weil sie die Nachbearbeitung sonst in die Nächte schieben müsste. Ihr Arbeitgeber weiß Bescheid, ihre Krankenkasse hat die Einstufung schriftlich bestätigt. Statt mehr Aufträge anzunehmen, hat sie im dritten Jahr den Preis erhöht. Ihre Rechnung ist unspektakulär und funktioniert: gleiche Zeit, mehr Ertrag, kein Konflikt mit dem Hauptjob.
Wie du entscheidest, ob es beim Nebenberuf bleibt
Die meisten Eventdienstleister bleiben dauerhaft nebenberuflich, und das ist kein Zwischenschritt, sondern ein gültiges Modell. Der Wechsel in die Vollzeit lohnt sich in der Regel erst, wenn drei Dinge zusammenkommen: Du sagst regelmäßig Aufträge ab, deine Auslastung ist über zwei Saisons stabil, und du hast eine Rücklage für die stillen Monate. Fehlt eines davon, ist Reduzieren im Hauptjob meist der bessere Zwischenschritt als Kündigen.
Wo dieser Schritt im gesamten Gründungsweg steht, ordnet Selbstständig als Eventdienstleister ein. Und wenn du noch weiter vorne stehst und dir unsicher bist, ob du überhaupt schon Geld verlangen solltest, ist Vom Hobby zum buchbaren Eventservice der passendere Einstieg.
Häufige Fragen
Darf mein Arbeitgeber mir die Nebentätigkeit verbieten?
Pauschal in aller Regel nicht. Widersprechen kann er meist nur bei einem sachlichen Grund, etwa direktem Wettbewerb, Überschneidung mit der Arbeitszeit oder verletzten Ruhezeiten. Ob dein Vertrag eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht enthält, steht dort unter Nebentätigkeit.
Wie viel darf ich nebenberuflich verdienen?
Für die Anmeldung gibt es keine Obergrenze — verdienen darfst du, was du verdienst. Grenzen betreffen andere Dinge: die Einstufung bei der Krankenkasse und die Umsatzsteuer. Beide Werte ändern sich, deshalb frag deine Kasse und das Finanzamt direkt.
Muss ich für ein paar Aufträge im Jahr wirklich ein Gewerbe anmelden?
In den meisten Fällen ja, sobald du planmäßig und mit Gewinnabsicht arbeitest. Die Zahl der Aufträge spielt dabei keine Rolle. Anders liegt der Fall bei einer einmaligen Gefälligkeit ohne Wiederholungsabsicht.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung?
Solange die Selbstständigkeit gegenüber deinem Job untergeordnet bleibt, bleibst du üblicherweise über die Beschäftigung versichert. Stuft dich die Kasse als hauptberuflich selbstständig ein, zahlst du eigene Beiträge. Lass dir die Einstufung schriftlich geben.
Lohnt sich der Aufwand für vier bis fünf Termine im Jahr?
Das hängt am Preis, nicht an der Menge. Vier gut kalkulierte Termine können mehr einbringen als zehn schlecht kalkulierte — und sie kosten weniger Wochenenden. Rechne einmal ehrlich alle Stunden zusammen, bevor du entscheidest.
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