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Kleinunternehmerregelung für Eventdienstleister: wann lohnt sie sich?

Rechnungen ohne ausgewiesene Steuer, dafür kein Vorsteuerabzug: für wen sich das im Eventbereich rechnet und wann der Wechsel ansteht.

Von Event ABC31.08.20266 Min. Lesezeit
Kleinunternehmerregelung für Eventdienstleister: wann lohnt sie sich?

Kurz gesagt: Mit der Kleinunternehmerregelung weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und führst keine ab. Dafür kannst du auch keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen zurückholen. Für Eventdienstleister, die überwiegend an Privatleute verkaufen und wenig einkaufen — Trauredner, Sängerinnen, viele DJs —, ist das meist der bequemere Weg. Wer teure Technik anschafft oder häufig für Firmen arbeitet, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser. Die Umsatzgrenzen ändern sich; die aktuellen Werte nennt dir das Finanzamt.

Kein Ersatz für Steuerberatung. Dieser Beitrag fasst zusammen, worüber du dir Gedanken machen solltest. Welche Grenzen, Fristen und Beträge in deinem Fall gelten, hängt von deinen Umsätzen und deiner Tätigkeit ab und ändert sich von Zeit zu Zeit. Verbindliche Auskunft geben ausschließlich das Finanzamt und die Steuerberatung.

Was die Regelung praktisch bedeutet

Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten: Du schlägst sie auf deinen Preis auf, kassierst sie mit und führst sie ans Finanzamt ab. Im Gegenzug ziehst du die Umsatzsteuer ab, die du selbst beim Einkauf gezahlt hast. Die Kleinunternehmerregelung nimmt dich aus diesem Kreislauf heraus.

Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung im Vergleich
PunktKleinunternehmerregelungRegelbesteuerung
Umsatzsteuer auf der Rechnungwird nicht ausgewiesenwird ausgewiesen und abgeführt
Vorsteuer aus Einkäufennicht abziehbarabziehbar
Aufwand im Alltaggering, keine Voranmeldungenregelmäßige Voranmeldungen
Wirkung auf Privatkundendein Preis ist der Endpreisder Preis wirkt höher oder deine Marge sinkt
Wirkung auf Firmenkundenkein Vorteil, Firmen holen sich die Steuer ohnehin zurückneutral
Hinweis auf der Rechnungerforderlichnicht erforderlich

Merksatz: Die Regelung spart dir keine Steuern, sie spart dir Verwaltung — und sie kostet dich den Vorsteuerabzug. Ob das ein guter Tausch ist, entscheidet dein Einkauf, nicht dein Umsatz.

Die Umsatzgrenzen und was an ihnen wichtig ist

Die Regelung knüpft an zwei Grenzen an: an den Umsatz des vergangenen Jahres und an den erwarteten Umsatz des laufenden Jahres. Beide Beträge sind gesetzlich festgelegt und wurden in der Vergangenheit mehrfach angehoben — zuletzt lag die Grenze für das Vorjahr im Bereich von 25.000 Euro. Nenn diese Zahl nie ungeprüft weiter: Maßgeblich ist der Stand, der für dein Jahr gilt, und den bestätigt dir das Finanzamt.

Drei Punkte werden dabei oft übersehen:

  • Gemeint ist der Umsatz, nicht der Gewinn. Deine Ausgaben ziehst du hier nicht ab.
  • Im Gründungsjahr zählt der Umsatz des Rumpfjahres, und es gelten eigene Betrachtungsregeln. Wer im Oktober startet, rechnet anders als jemand, der im Januar beginnt.
  • Alle deine selbstständigen Tätigkeiten werden zusammengerechnet. Wer nebenbei fotografiert und Deko vermietet, addiert beides.

Für wen sie sich im Eventbereich lohnt

Die Antwort hängt an zwei Fragen: Wer bezahlt dich, und wie viel kaufst du ein?

Wann welcher Weg im Eventbereich meist passt
AusgangslageWas meist passtWarum
Trauredner, Rede und Vorgespräch, kaum EinkaufKleinunternehmerregelungFast keine Vorsteuer zu holen, Kundschaft privat
DJ mit vorhandener Anlage, private FeiernKleinunternehmerregelungWenig laufender Einkauf, Preis bleibt Endpreis
Fotograf mit Neuanschaffung von Kamera und TechnikRegelbesteuerung prüfenDer Vorsteuerabzug auf große Anschaffungen wiegt schwer
Verleih von Technik, Zelten, MobiliarRegelbesteuerung prüfenHoher Wareneinsatz, laufende Ersatzbeschaffung
Überwiegend FirmenveranstaltungenRegelbesteuerungFirmenkunden zieht der Ausweis nicht im Preis nach unten
Start ohne Klarheit über den UmfangKleinunternehmerregelungWeniger Pflichten, während du dein Angebot noch änderst

Preislich unterschätzt wird der Punkt bei Privatkunden. Ein Paar vergleicht Endpreise. Ohne Umsatzsteuerausweis erscheint dein Angebot bei gleichem Ertrag günstiger — oder du behältst bei gleichem Preis mehr. Wie du daraus einen Preis machst, der auch bei einem späteren Wechsel trägt, steht in Preise als Eventdienstleister kalkulieren.

Was auf deine Rechnungen gehört

Stellst du Rechnungen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer, brauchst du zwei Dinge: Es darf kein Steuerbetrag und kein Steuersatz auftauchen, und es muss ein Hinweis auf die Regelung enthalten sein. Üblich ist eine Formulierung wie „Gemäß Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Der teuerste Fehler in diesem Bereich ist einfach zu machen: Wer aus einer Vorlage heraus versehentlich Umsatzsteuer ausweist, schuldet den ausgewiesenen Betrag in der Regel auch dann, wenn er gar nicht dazu berechtigt war. Prüfe deine Vorlage einmal gründlich, bevor du sie hundertmal benutzt. Welche Pflichtangaben sonst noch auf jede Rechnung gehören, steht in Rechnung schreiben als Eventdienstleister.

Ein Beispiel: Tobias, Fotobox-Vermieter im Rheinland

Tobias startet mit einer selbst gebauten Fotobox und rechnet mit zwanzig Vermietungen im Jahr, fast nur an Privatleute. Er wählt die Kleinunternehmerregelung, weil er kaum einkauft und sich die Voranmeldungen sparen will. Im zweiten Jahr kommen eine zweite Box, ein Drucker und ein Anhänger dazu, dazu drei Firmenkunden. Er rechnet nach und stellt fest, dass allein die Vorsteuer aus den Anschaffungen mehr wert ist als der Verwaltungsaufwand. Zum Jahreswechsel wechselt er in die Regelbesteuerung. Seine Privatpreise lässt er dabei unverändert und verdient an ihnen entsprechend weniger — eine bewusste Entscheidung, keine Überraschung.

Der Wechsel in die Regelbesteuerung

Es gibt zwei Wege hinein. Entweder du überschreitest die Grenze — dann endet die Regelung, und zwar in der Regel mit dem folgenden Jahr, ohne dass dich jemand daran erinnert. Oder du verzichtest freiwillig, weil dir der Vorsteuerabzug wichtiger ist. Der freiwillige Verzicht bindet dich für mehrere Jahre; das ist kein Schalter, den du jede Saison umlegst.

  1. Beobachte deinen Umsatz laufend, nicht erst im Dezember. Ein guter Sommer reicht, um eine Grenze zu reißen.
  2. Rechne den Vorsteuerabzug einmal durch, bevor du eine größere Anschaffung tätigst — nicht danach.
  3. Prüfe deine Preise, bevor der Wechsel wirkt. Bestehende Angebote und Verträge laufen sonst zu deinen Lasten weiter.
  4. Ändere deine Rechnungsvorlage am selben Tag, an dem der Wechsel greift.

Die Entscheidung selbst triffst du zuerst im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du nach der Anmeldung bekommst — der Ablauf dorthin steht in Gewerbe anmelden als Eventdienstleister. Wo dieser Schritt im gesamten Start liegt, ordnet Selbstständig als Eventdienstleister ein.

Häufige Fragen

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für DJs?

In vielen Fällen ja, wenn du überwiegend auf privaten Feiern spielst und deine Anlage bereits hast. Dann gibt es kaum Vorsteuer zu holen, und dein Preis bleibt für das Paar der Endpreis. Anders sieht es aus, wenn eine größere Anschaffung ansteht.

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer?

Es gibt eine Grenze für den Umsatz des Vorjahres und eine für den erwarteten Umsatz des laufenden Jahres. Die Beträge wurden mehrfach angehoben und können sich erneut ändern. Lass dir den aktuell gültigen Stand vom Finanzamt oder in der Steuerberatung bestätigen.

Was schreibe ich auf die Rechnung?

Keinen Steuersatz und keinen Steuerbetrag, dafür einen Hinweis auf die Regelung. Weist du versehentlich Umsatzsteuer aus, schuldest du sie in der Regel auch. Prüfe deine Vorlage deshalb einmal gründlich, bevor du sie dauerhaft verwendest.

Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?

Dann fällst du in die Regelbesteuerung, üblicherweise ab dem folgenden Jahr. Eine automatische Warnung bekommst du nicht, deshalb beobachtest du deinen Umsatz besser laufend. Denk daran, gleichzeitig Preise und Rechnungsvorlage anzupassen.

Kann ich freiwillig auf die Regelung verzichten?

Ja, das ist möglich und bei hohen Anschaffungen oft sinnvoll. Der Verzicht bindet dich allerdings für mehrere Jahre. Rechne deshalb vorher durch, wie sich Vorsteuerabzug, Mehraufwand und Wirkung auf Privatkunden zusammen auswirken.

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