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Für Dienstleister

Welche Versicherungen brauchen Eventdienstleister wirklich?

Haftpflicht, Technikschutz, Berufsgenossenschaft, Krankentagegeld: welche Absicherung im Eventalltag wirklich zählt und in welcher Reihenfolge du sie abschließt.

Von Event ABC31.08.20266 Min. Lesezeit
Welche Versicherungen brauchen Eventdienstleister wirklich?

Kurz gesagt: Für die meisten Eventdienstleister ist eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht der erste und wichtigste Vertrag. Sie greift, wenn du beim Kunden etwas beschädigst oder wenn jemand durch deine Arbeit zu Schaden kommt. Danach kommen der Schutz der eigenen Technik, die Absicherung deines Einkommens bei längerer Krankheit und je nach Tätigkeit die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Alles Weitere hat Zeit. Welche Bedingungen und welche Deckungssummen du wirklich brauchst, hängt von Gewerk, Materialwert und Auftragsgröße ab.

Bedingungen und Deckungssummen unterscheiden sich je Anbieter. Dieser Beitrag ordnet die Risiken und die passenden Versicherungsarten, er ersetzt keine Beratung. Ob ein konkreter Schaden gedeckt ist, steht in den Bedingungen deines Vertrags und nicht in einem Ratgeber. Lass dir vor dem Abschluss im Einzelfall erklären, was ausgeschlossen ist, welche Summen gelten und ob deine Technik und deine Helfer mitversichert sind.

Welche Schäden im Eventalltag wirklich passieren

Versicherungen bleiben abstrakt, solange man sich keine konkrete Situation vorstellt. Im Eventalltag sind es fast immer dieselben vier Muster:

  • Sachschaden beim Kunden: Ein Stativ kippt gegen die frisch gestrichene Wand der Location, ein Kabel zieht die Kaffeemaschine vom Buffet, Nebelfluid landet auf altem Parkett.
  • Personenschaden: Ein Gast stolpert über eine Kabelbrücke, ein Boxenstativ gerät auf der Tanzfläche ins Wanken, ein Deko-Element fällt um.
  • Schaden am eigenen Material: Das Mischpult verschwindet während des Aufbaus aus dem offenen Transporter, die Kamera fällt auf Fliesen, ein Sommergewitter erwischt die Anlage auf der Wiese.
  • Nichterfüllung: Du kannst die zugesagte Leistung nicht erbringen — Panne, Krankheit, defekte Technik — und der Kunde steht ohne DJ, ohne Rede oder ohne Fotos da.

Die ersten beiden Muster sind ein Fall für die Haftpflicht. Das dritte ist eine Sachversicherung. Das vierte ist überwiegend gar kein Versicherungsthema, sondern eine Frage von Vertrag und Ersatzkette.

Welche Versicherung zu welchem Risiko gehört

Die Reihenfolge in der Tabelle richtet sich nach der möglichen Schadenshöhe, nicht nach dem Beitrag. Dringend heißt hier: Der Schaden kann größer werden als dein Jahresumsatz.

Risiken im Eventalltag, passender Schutz und Dringlichkeit
RisikoWas dagegen hilftWie dringend
Du beschädigst etwas in der Location oder beim KundenBetriebs- beziehungsweise BerufshaftpflichtVor dem ersten bezahlten Auftrag
Ein Gast verletzt sich an deinem AufbauDieselbe Haftpflicht, Personenschäden eingeschlossenVor dem ersten bezahlten Auftrag
Die Location verlangt einen Nachweis, bevor du aufbaustHaftpflichtpolice mit ausreichender DeckungssummeSobald du in Hotels, Hallen oder Schlössern arbeitest
Deine Technik wird gestohlen oder geht kaputtInhalts- oder Elektronikversicherung, oft mit TransportbausteinSobald dein Material mehr wert ist, als du kurzfristig ersetzen könntest
Du bist mehrere Wochen krank und hast keinen UmsatzKrankentagegeld über deine KrankenversicherungHoch, sobald du hauptberuflich davon lebst
Du kannst deinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausübenAbsicherung der BerufsunfähigkeitHoch im Hauptberuf, planbar im Nebenberuf
Streit um Honorar, Absage oder angebliche MängelRechtsschutz für Selbstständige, vor allem aber klare VerträgeMittel, nach den ersten Aufträgen
Arbeitsunfall bei dir oder deiner AushilfeGesetzliche Unfallversicherung über die BerufsgenossenschaftZuständigkeit gleich zu Beginn klären
Bilder, Kundendaten oder Playlisten gehen verlorenZuerst zwei Sicherungskopien, eine Police erst viel späterNiedrig als Versicherung, hoch als Gewohnheit

Ein Sonderfall betrifft alle, die Material aus der Hand geben: Für vermietete Technik gelten andere Haftungsfragen als für Technik, die du selbst aufbaust. Was dabei zu regeln ist, steht in Eventtechnik vermieten: Leistungen, Haftung und Kundengewinnung.

Was Berufsgenossenschaft und Künstlersozialkasse damit zu tun haben

Beide Stellen sind keine Versicherungen, die du frei aussuchst, und beide werden regelmäßig verwechselt.

Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung der Wirtschaft. Gewerbliche Betriebe müssen sich in vielen Fällen dort anmelden, auch ohne Angestellte. Ob du als Inhaberin oder Inhaber selbst pflichtversichert bist oder dich freiwillig versichern kannst, hängt von der Satzung der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft ab. Spätestens wenn du Aushilfen bezahlst — auch nur für einen Aufbautag —, wird das Thema verbindlich. Häufig kommt die Post der Berufsgenossenschaft von selbst, nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast. Warte trotzdem nicht darauf, sondern frag aktiv nach der Zuständigkeit.

Die Künstlersozialkasse schließt keine Police ab, sondern übernimmt bei künstlerisch oder publizistisch selbstständiger Tätigkeit einen Teil der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung — vergleichbar mit dem Anteil, den sonst ein Arbeitgeber zahlt. Ob deine Tätigkeit dazugehört, entscheidet die Kasse anhand deiner tatsächlichen Arbeit. Bei Musik, Gesang und Rede liegt die Frage näher als bei überwiegend technischen Leistungen. Umgekehrt kann abgabepflichtig werden, wer selbst regelmäßig Künstlerinnen und Künstler beauftragt. Beides lässt du dir besser einmal verbindlich beantworten, als es zu schätzen.

In welcher Reihenfolge du abschließt

Am Anfang ist Geld knapp. Deshalb ist die Reihenfolge wichtiger als die Vollständigkeit.

  1. Haftpflicht. Vor dem ersten bezahlten Auftrag. Sie ist der einzige Vertrag, dessen Fehlen dich wirtschaftlich vernichten kann.
  2. Zuständigkeit bei der Berufsgenossenschaft klären. Ein Anruf, keine Kosten, aber Klarheit.
  3. Einkommen absichern, sobald du hauptberuflich davon lebst: Krankentagegeld, danach Berufsunfähigkeit.
  4. Technik absichern, sobald der Wiederbeschaffungswert deiner Ausrüstung dich schmerzt.
  5. Alles Weitere — Rechtsschutz, erweiterte Bausteine, spezielle Policen — wenn die Auftragslage stabil ist.

Wo diese Schritte im gesamten Start stehen und was davor kommt, ordnet Selbstständig als Eventdienstleister: der komplette Start-Guide ein.

Ein Beispiel aus der Praxis

Timo ist DJ in Osnabrück und spielt neben seinem Teilzeitjob rund zwanzig Feiern im Jahr. Im zweiten Sommer streift er beim Abbau mit einem Boxenstativ die Stuckleiste im Saal eines Landgasthofs. Der Wirt meldet den Schaden, die Reparatur kostet eine mittlere dreistellige Summe. Timos Haftpflicht reguliert, er zahlt seine Selbstbeteiligung und darf im Haus weiter spielen. Seine Technik versichert er erst im Jahr darauf, als er den zweiten Satz Boxen kauft. Ein Krankentagegeld schließt er bewusst noch nicht ab, weil sein Gehalt weiterläuft. Diese Reihenfolge ist typisch — und sie ist richtig herum.

Was keine Versicherung übernimmt

Der häufigste Denkfehler: Eine Police soll ein Problem lösen, das in den Vertrag gehört. Was passiert, wenn du ausfällst, wer dann kommt, was der Kunde bei Absage zahlt und bis wann — all das regelt kein Versicherer, sondern deine Vereinbarung. Die Bausteine dafür stehen in Vertrag für Hochzeit und Event: was Dienstleister vorher regeln sollten, und wie du im Ernstfall reagierst, in Krankheit, Stornierung und Ausfall: was Eventdienstleister tun können.

Ebenfalls nicht versicherbar sind Vorsatz, ein beschädigter Ruf und in aller Regel der entgangene Gewinn aus einem Auftrag, den du selbst abgesagt hast. Auch rechtliche Pflichten nimmt dir niemand ab: Was auf deine Website gehört und welche Bilder du überhaupt zeigen darfst, behandelt Impressum, Datenschutz und Bildrechte für Fotografen ausführlich — die Grundsätze gelten für alle Gewerke.

Merksatz: Eine Versicherung schützt dein Geld, ein Vertrag schützt dein Verhältnis zum Kunden. Du brauchst beides, und der Vertrag kostet nichts.

Häufige Fragen

Welche Versicherung braucht ein DJ als Erstes?

Eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht. Sie deckt Schäden ab, die du bei Dritten verursachst, und genau die entstehen beim Auf- und Abbau am häufigsten. Der Schutz der eigenen Technik ist wichtig, aber der Schaden bleibt begrenzt auf den Wert deiner Geräte.

Ist eine Berufshaftpflicht für Eventdienstleister Pflicht?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie für die meisten Gewerke nicht. In der Praxis verlangen viele Locations und Veranstalter dennoch einen Nachweis, bevor du auf dem Gelände arbeitest. Ohne Police fällst du also aus Aufträgen heraus, ohne dass es jemand verbieten müsste.

Muss ich mich als Eventdienstleister bei der Berufsgenossenschaft anmelden?

In vielen Fällen ja, auch ohne Angestellte. Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist und ob für dich eine Pflicht- oder eine freiwillige Versicherung gilt, klärst du am besten direkt dort oder bei der IHK. Spätestens bei bezahlten Helfern ist die Anmeldung nicht mehr optional.

Zahlt die Versicherung, wenn ich wegen Krankheit absagen muss?

Die Haftpflicht nicht, denn es entsteht kein Schaden bei Dritten im versicherten Sinn. Ein Krankentagegeld ersetzt Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit, greift aber meist erst nach einer vereinbarten Wartezeit. Was der Kunde zahlt oder zurückbekommt, entscheidet dein Vertrag.

Lohnt sich eine Technikversicherung im Nebenberuf?

Sie lohnt sich, sobald du die Ausrüstung nicht aus der Portokasse ersetzen könntest. Bei zwei Boxen und einem Controller ist das selten der Fall, bei Kamera, Objektiven und Licht oft schon. Rechne den Wiederbeschaffungswert einmal zusammen, bevor du entscheidest.

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